
1. Von Banken übernommene selbstschuldnerische Bürgschaft für Zollschulden eines Waren importierenden Bankkunden: Die Garantiebank verpflichtet sich gegenüber der Zollbehörde eines anderen Landes, für die im Rahmen eines Aussenhandelsgeschäfts für den Kunden anfallenden Zölle und Gebühren aufzukommen.. Bei Vorlage einer Zollbürgschaf...
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/zollaval-zollbuergschaft-zollgaran
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